Liebe als weitere Zutat im Bier ist nach dem Reinheitsgebot verboten.
Nachdem schon das Ordnungsamt in Berlin die Zutat Liebe im Bier eines Berliner Bierherstellers 2012 verboten hatte, hat es nun ein Leipziger Hersteller 2015 noch einmal probiert. Laut Lebensmittelrecht dürfen aber nur solche Zutaten aufgeführt werden, die bei der Herstellung auch im Endprodukt wieder zu finden sind.
Anscheinend konnten die Tester bei einer Stichprobe die Liebe im Bier nicht entdecken. Schade, denn besonders handgemachtes Bier enthält unheimlich viel Liebe, besonders Liebe zu seinem eigenen Produkt und das schmeckt man sofort raus.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/liebe-als-zutat-im-bier-lebensmittel-verbraucherschutz/