In Bayern hat der Biergarten eine andere gesetzliche Grundlage, als im Rest von Deutschland. Was in Deustchland allgemein als Biergarten bezeichnet wird fällt in Bayern eher unter Wirtsgarten oder Gastgarten. Der bayerische Biergarten wurde 1812 vom bayerischen König Maximilian I. speziell geregelt.
In diesem Königsdekret steht geschrieben:
„Seine Majestät der König bewilligen, daß die hiesigen Bierbräuer auf ihren eigenen Merzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Merzenbier in minuto verschleißen [= verkaufen] und ihre Gäste dortselbst mit Bier u. Brod bedienen. Das Abreichen von Speisen und andern Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“
Somit durfte eine Brauerei in ihrem Bierkeller ihr Bier zwar verkaufen, aber kein Essen. Es war somit Tradition sein Essen in den Biergarten mit zu nehmen.
Im Jahr 1999 wurde diese Regelung in die bayerische Biergartenverordnug übernommen und es gilt somit, dass mitgebrachte Brotzweit im Biergarten verzehrt werden darf aber die Getränke jeglicher Art beim Wirt abgenommen werden müssen.
Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Biergarten
https://de.wikipedia.org/wiki/Biergartenverordnung_von_1812
https://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_I._Joseph_(Bayern)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBiergV/