Der nächste Schritt ist es sich mit den entsprechenden Behörden der Gemeinde auseinander zu setzen. Folgende Reihenfolge hab ich dabei durchlaufen:
1.) Bauamt
Beim Bauamt habe ich nachgefragt, welche Vorraussetzungen für die Bierherstellung im Verein bei der Menge von 200-400L gelten. Da es sich um eine kleine Menge handelt, die durchaus auch in einer Haushaltsküche hergestelltw erden kann, braucht es keine besodneren baulichen Vorkehrungen. Auch wird kein Fettabscheider für das Abwasser benötigt.
2.) Gewerbeamt
Das Gewerbeamt teilte mir mit, dass es für die drei bis vier jährlich stattfindenen Verkäufe kein Gewerbe angemeldet werden müsste. Hier reicht ein Antrag auf Gestattung 14 Tage vorher aus. Die Verteilung des gebrauten Bieres im Verein unter Vereinsmitgliedern unterliegt nicht einer gewerblichen Betätigung.
3.) Ordnungsamt – Lebensmittelaufsicht
Die Lebensmittelaufsicht ist für eine im Verein verteiltes selbstgebrautes Bier auch nicht zuständig. Dies entspricht etwa, wenn jemand einen Kuchen oder etwas zum Grillen bei Vereinsfesten mitnimmt und verteilt. Trotzdem bot sich die Lebensmittelaufsicht beratend an.
4.) Zoll
Der Zoll in Nürnberg stuft das Brauen im Verein nicht mehr als privates Brauen ein. Deswegen muss vor jedem Brauen eine Zollanmeldung über die Menge erstellt werden und nach dem höheren Steuersatz von 0,787€ pro °P pro Hektoliter (HL) bezahlt werden. Interessant ist auch in dem Merkblatt vom Zoll, dass die Herstellung der Würze klar vom Vergären getrennt wird. Da die Herstellung der Würze nicht steuerrelevant ist, kann sie an einem beliebigen nicht angegebenen Ort in einer beliebigen Menge hergestellt werden. Erst der Ort und die Menge, wo die Hefe zugesetzt wird ist entscheidend.
Links:
https://zwieselbrau.wordpress.com/2019/07/30/auf-dem-weg-zum-buergerbrauverein-1-gaststaettenunterweisung/
https://zwieselbrau.wordpress.com/2019/01/21/zoll-anmeldung-fuer-haus-und-hobbybrauer/